Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV

§ 22 Einfacher Dienst

Stand: 17.03.2026

Bund10 Entscheidungen

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.

§ 21 § 23